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Implantate

Macht Wiederhören möglich

Implantierbare und teil-implantierbare Hörgeräte

Ein Implantat ist eine besondere Art HÖRHILFE, welche ganz oder teilweise operativ in das Ohr bzw. dem Körper eingesetzt wird. Implantate sind insbesondere eine Hilfe für gehörlose oder hochgradige hörgeschädigte Personen, die keine Hörwahrnehmung mehr haben oder mit klassischen Hörsystemen keinen ausreichenden Nutzen erzielen können.

Implantierbare Hörgeräte können, ebenso wie klassische Hörgeräte, die ursprüngliche Hörfähigkeit des Benutzers nicht komplett wieder herstellen, jedoch lassen sich, je nach Art und Einsatz des Implantates, enorme Verbesserungen erzielen. Sie reichen vom Verbessern und Erleichtern des Lippenlesens über eine verbesserte Lautunterscheidung bis hin zu einem „WIEDERHÖREN“ nach vorheriger Taubheit.

Zu den am meisten verwendeten Implantaten / Teilimplantaten gehören:

Implantierbare oder auch teilimplantierbare Systeme, sind besonders für Personen geeignet, für die klassische Hörsysteme nicht oder nicht mehr in Frage kommen.

Beispielsweise kann bei massiven und irreparablen Beschwerden am Aussenohr oder im Gehörgang das Tragen von klassischen Hörsystemen zu Komplikationen führen oder ganz ausgeschlossen sein.

Gehörlosigkeit oder Resthörigkeit können eine besondere Versorgung mit Implantaten erforderlich machen. Aber nicht nur medizinische oder auditive Ursachen können für ein Implantat sprechen. Mitunter können kosmetische Aspekte ein Grund sein sich für ein Implantat zu entscheiden.

Patienten, die keine Hörgeräte und die damit verbundene Hörkraftverstärkung nutzen können oder wollen, kann durch ein Implantat geholfen werden. Je nach Anspruch und Wunsch sowie den individuellen Gegebenheiten erlauben Implantate eine deutliche Verbesserung der Lebenssituation.

Welche Grenzen gibt es bei Hörgeräte-Implantaten?

Aber es gibt auch Grenzen für derartige Systeme. Sie liegen, je nach Art und Ausführung und Anbieter in den speziellen Anwendungsgebieten. Nicht jedes System ist gleichermaßen oder überhaupt für einen Menschen geeignet.

Doch nicht nur die Anpassbarkeit limitiert die Versorgung, ebenso spielen die Kosten für die Implantate und den operativen Eingriff eine entscheidende Rolle. Nicht immer trägt die Sozialversicherung die Kosten für den Eingriff. Vorherige Informationen über die Kostenbeteiligung sind unbedingt einzuholen. Grundsätzlich gilt: Ohne exakte Indikation und expliziter Indikationsstellung sind die Kosten meist komplett vom Betroffenen selbst zu  tragen.

Als weiterer Aspekt müssen die möglichen Folgen der Operation erörtert werden, denn bei einem Implantat ist ein zum Teil massiver Eingriff in den Organismus notwendig, der nicht immer ohne Risiken ist. Eine gezielte Information ist also von Nöten und eine genaue Abklärung und Information durch Ihren Facharzt oder Ihre Fachklinik ist zwingend notwendig.

Zur Abklärung werden neben einer Reihe von umfangreichen Untersuchungen auch intensive Beratungs- und Informationsgespräche geführt, in denen genau erläutert wird, welche Erwartungen und Wünsche mit einem Implantat verbunden sind und welche erfüllt werden können.

Für wen ist ein Implantat geeignet?

Für wen ich welche Art von Implantat eignet, lässt sich also nicht so einfach bestimmen. Folgende Aspekte müssen für eine erfolgreiche Versorgung mit Implantaten und Teilimplantaten berücksichtigt werden:

  • Anatomische, physiologische und histologische Situation
  • Art, Grad, Ausmaß und Verlauf der Hörstörung
  • Kognitive und motorische Aspekte
  • Soziale und psychosoziale Aspekte
  • Motivatorische Aspekte und Erwartungen
  • Kosmetische Aspekte

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