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Kostenübernahme der Krankenkassen

Verschaffen Sie sich den Überblick

Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen

Die Preise für Hörgeräte sind abhängig vom Modell und der Signalverarbeitungstechnik.

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt aktuell einen Zuschuss bis zu 700 € pro Hörgerät bei Vorlage einer ohrenärztlichen Verordnung durch einen HNO-Arzt mit Kassenzulassung.

Gesetzlich Versicherte haben alle 6 Jahre Anspruch auf den Festbetrag. Bei Privat Versicherten variiert die Anspruchsdauer zwischen 4-6 Jahren. Der Festbetrag der Privatkrankenkassen liegt oftmals bei 1000,- bis 1500,- € pro Hörgerät. Je nach Vertrag und weiteren Zusatzversicherungen kann sich dieser Betrag nochmals erhöhen.

Private Anschaffung

Alle Hörsysteme können bei uns jederzeit privat erworben werden.

Nulltarif

Vor allem die individuelle Hörsituation und die Bedürfnisse des Betroffenen sind entscheidend für die Auswahl des richtigen Hörgerätes. Zum Nulltarif gibt es bei uns einfache Basis-Hörgeräte, die vor allem für die Unterhaltung mit wenigen Personen in ruhiger Umgebung geeignet sind und über eine manuelle Lautstärkeregelung verfügen. Die Hörgeräte Preise für High-Tech-Hörsysteme reichen bis zu ca. 3.000 €. Diese hochmodernen Hörgeräte ermöglichen eine sehr gute Unterhaltung mit mehreren Personen in geräuschvoller Umgebung, regeln die Lautstärke vollautomatisch und lassen sich mit drahtlosem Zubehör verbinden.

 

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